Titel - Geschichte Breitenfurts

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Bis Heute

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Sagen

 

 

Die Anfänge und die Bannwaldzeit

  Der von den Babenbergern im 11. Jahrhundert erstmals in Besitz genommene Wienerwald dürfte damals ein kaum unterbrochener Urwald gewesen sein. Die Gründung der Orte Mauer, Rodaun, Kalksbugrg, Liesing und Perchtoldsdorf legte den Grundstein für die Bewirtschaftung dieses Waldes.
  Eine 1457 von Kaiser Friedrich III. erlassene Verwaltungsbestimmung deutet auf eine geordnete Bewirtschaftung hin. Damals bestand bereits das Forstamt des Wienerwaldes, dem zwölf Ämter (officia) mit Waldförstern unterstanden. Eines davon hatte ihren sitz in Laab.
  Die Landesfürsten nutzten den Wald vorwiegend für die Jagd und entzogen ihn bis in das 16. Jahrhundert der Besiedlung und weitgehend auch der forstwirtschaftlichen Nutzung. Diese Zeit wurde darum die Bannwaldzeit genannt.

Die Entstehung der Forstverwaltung

  Wegen Grenzsteitigkeiten und sonstiger Mißstände ordnete Kaiser Ferdinand I. in Jahre 1522 eine Bereitung und Grenzbegehung des Waldamtgebietes an, damit der Wald neu beschrieben und eine neue Instruktion Waldungs-, Urbar- und Grundbücher anfertigen konnte.
  Die Gründung der Ortschaften im Liesingtal geht auf die Ansiedlung von Waldarbeitern zurück. Besondere Erwähnung verdienen in diesem Zusammenhang zwei Einrichtungen im Wienerwald, nämlich die "Duckhütte und Viertelpfenniggebühr". Das Waldamt hat, um den Ackerbau nicht zu schädigen und den bestehenden Siedlungen keine Arbeitskräfte zu entziehen, aus der Steiermark, Salzburg und Bayern Holzhauer zur zunehmenden Holzversorgung Wiens herbeigeholt, und es wurden ihnen Örtlichkeiten im Wienerwald zugewiesen, wo sie ihre Unterstandshütten errichten konnten. Da in vielen Gebieten, aus denen diese Holzarbeiter stammten, die verehrung des heiligen Blasius zu dieser Zeit sehr verbreitet war, erkoren sie ihn zu ihrem Schutzheiligen und feiern ihm zu Ehren bis heute alljährlich ihren Holzhackerfeiertag. das Das für den Bau dieser Duckhütten nötige Material und Geld wurde ihnen vom Waldamt in Purkersdorf, zu dem sie in einem Abhängigkeitsverhältnis standen, ausgefolgt. Den Breitenfurter Waldamtsuntertanen oblag es unter anderem die Verpflichtung, daß für die Hofburg bestimmte Brennholz in den kaiserlichen Holzhof nach Wien zu bringen. Als später kein Mangel an Arbeitskräften bestand, wurden ihnen die Hütten weiter überlassen und Holzbezugs- und Weiderechte eingeräumt. Dagegen waren sie verpflichtet, gewisse Abgaben und bei Bedarf Holzarbeiten zu leisten.
  Die Viertelpfenniggebür dürfte ursprünglich aus privatrechtlichen Vereinbarungen im Zusammenhang mit Grundabtrennungen und Schenkungen entstanden sein, erhielt aber spätestens 1722 einen öffentlichen Charakter, als sie nämlich zum landesfürstlichen Regal erklärt wurde. Dieses Regal bestand darin, daß jeder Waldbesitzer im Wienerwald bei einem Holzverkauf aus seinem Wald verpflichtet war, einen vierten Teil des Erlöses an die Staatsforstverwaltung abzuführen. Später wurde an die Ablösung dieser Rechte im Wege der freien Vereinbarung geschritten, bis schließlich im Jahre 1874 die Aufhebung dieser Last im Gnadenweg erfolgte.
  Nachdem 1678 abermals eine Grenzbegehung erfolgt war, wurde von Kaiser Karl VI. eine neue ausführliche Instruktion für den Wienerwald erlassen.
  Im Jahr 1755 übergab Kaiserin Maria Theresia den gesamten Wienerwald in das Staatseigentum.
  1782 ordnete Kaiser Josef II. die Vereinigung des bisher immer getrennten Jagddienstes mit dem Walddienst an, richtete das "niederösterr. Waldamt" (Oberforstamt) in Purkersdorf ein und unterstellte es dem Obersthof- und Landjägermeister, aber nicht ohne Bestimmung für die besondere Behandlung von Forstfragen (z.B. Schlägerungen durch die Hofkammer) zu treffen.
  Nach Gründung dieses Oberforstamtes in Purkersdorf dürfte auch die Neuorganisation der territorialen Einheiten des Wienerwaldes das Forstamt für das hiesige Gebiet nach Breitenfurt gebracht haben. In diese Zeit fällt die Errichtung des bis 1979 noch in Betrieb stehende Forstverwaltungsgebäudes am Stelzerberg.

Alte Forstverwaltung
Die alte Forstverwaltung am Stelzerberg

  Nachdem im Laufe der Zeit die Agenden immer mehr im Oberjägermeisteramt in Wien behandelt wurden, wurde schließlich 1828 das Oberforstamt in Purkersdorf aufgelassen. Unter Leitung des Obersthof- und Landjägermeisteramtes (zugleich niederösterr. Waldamt) wurde der Forstbetrieb im Wienerwald von fünf "Waldbereitungen", die wiederum in 30 Forstwirtschaftsbezirke zerfielen, aufgeteilt. Die Waldbearbeitung Breitenfurt zerfiel in die Forstwirtschaftsbezirke Wögler Forst, Breitenfurter Forst, Kaltenleutgebner Forst und Anninger Forst. Die vier Forstwirtschaftsbezirke wurden in einer Beaufsichtigung in 12 Schutzbezirke unterteilt. Das Territorium Breitenfurt war um Teile des heutigen Försterbezirkes Wolfsgraben größer, deckte sich jedoch ansonsten mit der jetzigen Bezirksgröße.
  Eine Änderung der Oberorganisation ergibt sich 1849, als vom neugeschaffenen Ministerium für Landkultur und Bergwesen eine Forstdirektion in Wien errichtet wurde, die für alle vom Staat verwalteten Forste in Österreich unter der Enns zuständig sein sollte. Aber auch diese Organisation war nur von kurzer Dauer, weil die staats- und Fondsgüterverwaltung 1853 zum Finanzministerium kam, das dann auch die Forstdirektion für Niederösterreich auflöste. Die territorialen Forstämter blieben nahezu unverändert. Die 5 Wienerwald Inspektions-Forstämter wurden, soweit größere Einheiten vorlagen (Alland, Breitenfurt, Purkersdorf), von einem "Forstmeister" und in Neuwaldegg und Ofenbach von einem Oberförster geleitet. Den Forstämtern unterstanden wiederum die Revierverwaltungen (Breitenfurt 4) und Schutzbezirke (Breitenfurt 12). Diese Regelung wurde erst 1873 von der grundlegenden Neuorganisation abgelöst.

Die Reform 1873

  Die Staats-, Religions- und Studienfondsgüter wurden 1872 dem 1867 neu gegründeten Ministerium für Ackerbau zugewiesen. Desgleichen wurden die bis dahin beim Ministerium für Kultur-Unterricht gelegene oberste Verwaltung der Güter des Bukowianer griechisch-orientalischen Religionsfonds diesem Ministerium angegliedert. Durch die mit der allerhöchsten Entschließung vom 23. März 1873 genehmigten Grundzüge für die Verwaltung der Staats- und Fondsforste und Domänen, die mit Verordnung des Ackerbauministeriums in Kraft gesetzt wurden, kam es zu einer Neuorganisation, die ihren Grundzügen nach bis 1925, also 52 Jahre, in Geltung stand.
  Demnach oblag die Leitung der dem Staat und den öffentlichen Fonds gehörigen Forste und Domänen:
I.   dem Acherbauministerium
II.  den Forst- und Domänendirektionen (für Niederösterreich und Wien)
III. den Forst- und Domänendirektionen (Wirtschaftsführern)

  Den Unterschied zu den 1849 geschaffenen Regelungen lag darin, daß die Forstämter als 2. Mittelinstanz weggefallen sind. Der Schwerpunkt lag nun bei den Forst- und Domänenverwaltungen, die zu einem vom Forstverwalter (Oberförster oder Förster) geleiteten, umfassenden Wirtschafts- und Verwaltungsbezirk geworden waren und wieder aus einigen Forstschutzbezirken bzw. -revieren bestanden. Zur Unterscheidung von früheren Forstämtersystem wurde diese Organisationsform "Oberförstersystem" genannt.
  Im Bereich der derzeitigen Forstverwaltung Breitenfurt bestanden 3 solche k. u. k. Forst- und Domänenverwaltungen, und zwar in Breitenfurt, Wöglerin und Hinterbrühl, wobei Breitenfurt sich in 4, Wöglerin in 3 und Hinterbrühl in 5 Schutzbezirke unterteilte.
  Je nach Transport des Holzes zu Wasser durch trift oder zu Land wurden die Forstverwaltungen in Achsforsten und Schwemmforste unterteilt.
  "Beim Transport wird nach Vollendung der Schlägerung das gesamte Holz an die bestehenden Waldwege abgerückt und auf diesen in keinen Ladungen den Waldstraßen und öffentlichen Kommunikationswegen zugeführt. Hier erfolgt das Umladen auf Fuhrwerke und der Weitertransport nach den endlichen Bestimmungsorten, zumeist der Reichshauptstadt Wien. Das Waldwegenetz, obwohl im steten Wachsen begriffen, hat jene Ausgestaltung noch nicht erreicht, welche mit Rücksicht auf die Größe und Bedeutung des Wienerwaldes wünschenswert erscheint. Die erste Anregung von Bedeutung zum Ausbaue derselben gab 1851 ein Erlaß der niederösterr. Forstdirektion, welche die Verbesserung der Kommunikationsanstalten ins Auge faßte und den Entwurf von Plänen für den Ausbau derselben mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des ganzen Komplexes anordnete. Von nun an hat man in dieser Richtung mit wechselnder Intensität weitergearbeitet. In der letzten Zeit wurde besonders die Vermehrung der öffentlichen Straßen angestrebt und sowohl durch einen kostspieligen Umbau bestehender Waldstraßen zu Bezirksstraßen und die Anlage neuer Straßenzüge als auch durch ausgiebige Subventionen der Neuanlage von Gemeindewegen und Bezirksstraßen wirksam gefördert."
  In diesem Zusammenhang wurden folgende Forststraßen im Bereich Breitenfurt in die öffentliche Verwaltung übergeben:
Kaltenleutgeben-Sulz-Stangaustraße (7 km)
Höniggraben-Buchelbachstraße (3,5 km)
Preßbaum-Laab und Preßbaum-Breitenfurterstraße (13,5 km)
Gruberau-Geschriebene Buchenstraße (5,8 km)
Umlegung der Hochroterdstraße (1 km)

  Die Organisationsreform nach 1873 wurde prinzipiell bis 1925 beibehalten.
  Eine kleine Änderung im hiesigen Bereich war, daß 1891 die k. u. k. Forst- und Domänenverwaltung Wöglerin aufgelöst und der Domänenverwaltung Breitenfurt angeschlossen wurde.

Die Zeit nach dem 1. Weltkrieg und das Bundesforstgesetz 1925

  In den ersten Jahren nach dem 1. Weltkrieg, in denen die Sicherung der Ernährung und Linderung der Brennstoffnot im Vordergrund standen, wurde an den Wald große Anforderungen gestellt. Holz war in Österreich der wichtigste Ausfuhrartikel und damit Tauschobjekt für Lebensmittel.
  Die geänderten wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse sowie Sparmaßnahmen während dieser Zeit waren notwendig und für die Reform 1925 mitentscheidend. Im Bundesforstgesetz des Jahres 1925 wurde bestimmt, daß die Leitung der Österreichischen Bundesforste der Generaldirektion obliegt, die dem Bundesminister unterstellt ist und den Betrieb vertritt.
  Mit diesem Gesetz wurde nach einer Übergangszeit die bisherigen Forst- und Domänendirektionen aufgehoben und die k. u. k. Forst- und Domänenverwaltunen in die Forstverwaltungen der Österreichischen Staatsforste überführt.
  Eine solche löste die Forst- und Domänenverwaltung Breitenfurt ab. Die Domänenverwaltung Hinterbrühl blieb eine eigene Verwaltunseinheit.
  Den Österreichischen Bundesforsten wurden in der Reform folgende Wirtschaftsziele aufgetragen:
1. Wahrung der ideellen und materiellen Wohlfahrtsaufgaben der Bundesforste
2. Dauernde Deckung der volkswirtschaftlich begründeten Servitutsladten
3. Nachhaltige Lieferung der größtmöglichen Naturalerträge an die österreichische Volkswirtschaft
4. Lieferung entsprechender Geldreinerträge an den Staatsschatz

  Diese Ziele wurden im Gesetzestext erhärtet dargelegt, und es wurden zudem die Grundsätze einer kaufmännischen Betriebsführung aufgetragen. Mit der Leitung der Forstverwaltung wurde ein akademischer Wirtschaftsführer mit dem Berufstitel Forstmeister betraut.
  Die territoriale Unterteilung des Wirtschaftsbezirkes Breitenfurt in 5 Försterbezirke (Laab, Breitenfurt, Wöglerin, Höniggraben, Gruberau) mit je einem Revierförster wurde bis 1969 beibehalten. Zu diesem Zeitpunkt erfolgte aus wirtschaftlichen Gründen der bis dahin als eigene Dienststelle geführten Bundesforstverwaltung Hinterbrühl mit der Forstverwaltung Breitenfurt, wobei ca. 1/3 des ehemaligen Forstbezirkes Laab an die Forstverwaltung Tullnerbach abgegeben wurde. Das Bundesforstgesetz 1925 blieb bis 1978 in Kraft und wurde von da an durch das neue Bunndesforstgesetz über den Wirtschaftskörper "Österreichische Bundesforste" abgelöst.

Das Bundesforstgesetz 1978

  Die Leitung der Österreichischen Bundesforste wird darin dem Vorstand, der an die Weisung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft gebunden ist, übertragen. Daneben wurde ein Wirtschadtsrat installiert, dem es obliegt, die Geschäftsführung zu überwachen.
  Die Aufgaben des Betriebes wurden im Gesetz folgendermaßen festgelegt:
  Den Österreichischen Bundesforsten obliegen im Rahmen der forstrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen vor allem die Erzielung eines bestmöglichen betriebswirtschaftlichen Erfolges bei der Produktion und der Verwertung des Rohstoffes Holz und der forstlichen Nebenprodukte, allenfalls deren Weiterverarbeitung, sowie die bestmögliche Verwaltung des Betriebsvermögens.
  Bei Erfüllung dieser Aufgaben haben die Österreichischen Bundesforste insbesondere auf folgende weitere Zielsetzung Bedacht zu nehmen:
a) der Waldboden ist nachhaltig zu bewirtschaften; seine Produktionskraft zu erhalten und nach Möglichkeit zu verbessern;
b) die Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungswirkungen des Waldes sind bestmöglich zu sichern und weiterzuentwickeln;
c) die Trink- und Nutzwasserreserven sind - wenn daran ein öffentliches Interesse zu erwarten ist - zu erhalten;
d) Die Interessen der Landwirtschaft, insbesondere der bergbäuerlichen Betriebe, sowie sonstige öffentliche Interessen sind zu berücksichtigen;
e) Flächen außerhalb des Waldes, die für Erholungszwecke im besonderen Maße geeignet sind, wie Seeufer, sind vor allem diesen Zwecken zugänglich zu machen;
f) an der Gestaltung von Naturparks ist mitzuwirken;
g) die Betriebsstruktur ist nach Möglichkeit zu verbessern;

  Die Organisation der Forstverwaltung bleibt durch das neue Gesetz unbeeinträchtigt, und es werden die Agenden des ho. Betriebes hinsichtlich ihrer zentralen Lenkung und Verwaltung von der Forstverwaltung in Breitenfurt wahrgenommen, dieser sind weiterhin die vorerwähnten 6 Reviere zugeordnet.

Neue Forstverwaltung
Die neue Forstverwaltung am Königsbühel

  Das traditionsreiche und über 200 Jahre bestehende Forstverwaltungsgebäude am Stelzerberg wurde im November 1979 durch das neu errichtete Forstverwaltungsgebäude am Königsbühl abgelöst.